Tierschutzgesetz in deutschland

 

 

Für Züchter in Deutschland ist der §11 und §11a von Interesse.

 

Jeder gewerbliche Züchter muss für seine Zucht eine behördliche Prüfung ablegen um die Erlaubnis nach §11 des Tierschutzgesetz zu erhalten.

 

Links zum Nachlesen der aktuellen Gesetzlichen Bestimmungen füge ich später hinzu.

 

Kontakt

 

VNBZSA e.V.

 vnbzsaev@gmail.com