Zuchtordnung des VNBZSA e.V.

 

 

 

 

1. Allgemeines

 

Jeder Züchter des Vereins „Vereinigung nationaler Bulldoggen Züchter Sachsen-Anhalt e.V.“ muss sich an diese Zuchtordnung halten, damit eine verantwortungsvolle Zucht gewährleistet werden kann.

 

Nur reinrassige Tiere, die gesund, wesensfest und gut sozialisiert sind, werden zur Zucht zugelassen. Es ist darauf zu achten, dass das äußere Erscheinungsbild und das rassetypische Wesen erhalten bleibt.

 

 

2. Zuchtvoraussetzungen

 

Es muss bei der Zucht die Forderung des Tierschutzgesetzes eingehalten werden.

Zur Zucht sind nur Rassehunde mit Ahnentafel zugelassen, die eine Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden haben. Ebenso sollte jeder Züchter regelmäßig an Seminaren bzw. Weiterbildungen teilnehmen.

Die Zuchtstätte sollte vor der ersten züchterischen Tätigkeit durch den Zuchtwart abgenommen werden.

   

3. Zuchttauglichkeit

 

Ein Zuchthund muss von einem Zuchtwart oder Zuchtrichter zuchttauglich geschrieben werden. Erst mit dieser Bescheinigung ist ein Hund zur Zucht zugelassen.

Rüden aller Rassen unter 45 cm dürfen frühestens ab dem vollendeten 12. Monat zuchttauglich geschrieben werden. Sofern es die Gesundheit des Rüden zulässt ist ein Höchstalter nicht festgelegt.

Hündinnen aller Rassen unter 45 cm dürfen frühestens mit 12 Monaten zuchttauglich geschrieben werden. Das Höchstalter für Hündinnen in der Zucht liegt beim vollendeten achten Lebensjahr.



Jeder Züchter muss seine Zuchttiere auf rassenspezifische Krankheiten z.B. Keilwirbel, Pastella, HD, ED überprüfen lassen.

 

 

Rüden und Hündinnen aller Rassen über 45 cm dürfen erst ab dem 16. Monat zuchttauglich geschrieben werden. Vor der Zuchtzulassung müssen rassenspezifische Krankheiten z.B. Keilwirbel, Patella, HD, ED Untersuchung erfolgen und diese auch vorgelegt werden.

Der Allgemeinzustand der Hündin ist unbedingt zu beachten. Auf jeden Fall muss die dritte Hitze nach zwei Würfen ausgelassen werden. Nach einem Kaiserschnitt darf die Hündin erst nach einem Jahr wieder belegt werden. 

 

 

4. Meldepflicht

 

Sind dem Züchter erbliche Defekte und Krankheiten bekannt, so ist er verpflichtet diese unverzüglich dem Zuchtwart zu melden und diese Hunde aus der Zucht auszuschließen.

 

5. Deckakt

 

Zuchthündinnen und Deckrüden Besitzer sind verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass die Partner ihrer Tiere gesund und zuchttauglich geschrieben sind.

 

6. Deckentschädigung

 

Über die Deckentschädigung müssen sich die Eigentümer der Hunde vor dem Deckakt selbstständig einigen. Es wird eine schriftliche Vereinbarung empfohlen.

 

7. Wurfmeldung

 

Kopien der Ahnentafeln (Eltern), der Zuchttauglichkeitsbescheinigungen sowie Ausstellungserfolge der Elterntiere sind der Wurfmeldebescheinigung beizulegen.

 

8. Wurfabnahme

 

Der Wurf wird in der 7. Lebenswoche von einem Zuchtwart abgenommen. Der Wurfabnahmebericht darf nur von einem Zuchtwart oder einem Tierarzt ausgefüllt werden. Sichtbare Mängel bei den Welpen müssen auf diesem Bericht vermerkt werden.

Die Anfangsbuchstaben für die Namen der Welpen verschiedener Würfe sollten alphabetisch aufeinander folgen, dies ist jedoch keine Pflicht. Alle Welpen des Wurfs und die Mutterhündin müssen bei der Wurfabnahme anwesend sein.

 

9. Chip

 

Jeder Züchter ist verpflichtet, die Welpen mit einem Identifikationschip zu kennzeichnen. Die Nummer des Chips wird in die Ahnentafel des jeweiligen Hundes eingetragen.

 

10. Abgabe der Welpen

 

Die Abgabe der Jungtiere ist frühstens nach Vollendung der 8. Lebenswoche erlaubt. Die Welpen müssen ausreichend entwurmt sein und die Erstimpfung (Grundimmunisierung) erhalten haben.

 

11. Ahnentafel

 

Das Zuchtbuchamt stellt Ahnentafeln als Abstammungsnachweis aus. Sie sind mit der Zuchtbucheintragung identisch. Die Ahnentafeln werden dem Züchter per Nachnahme zugesandt.

Die Ahnentafel bleibt Eigentum des VNBZSA e.V. Bei Verkauf eines Hundes ist die Ahnentafel dem Käufer kostenfrei auszuhändigen. Jeder Eigentumswechsel muss in der Ahnentafel vermerkt werden. 

 

12. Zuchtbuchamt

 

Im Zuchtbuchamt werden folgende Angaben vermerkt:

 

    a)  Datum des Eintrags

    b)  Name des Hundes

    c)  Rasse

    d)  Wurftag

    e)  Geschlecht

    f)   Farbe

    g)  Züchter

    h)  Zuchtbuch Nummer

    i)    Chipnummer.

 

Alle Würfe werden ins Zuchtbuch eingetragen.

 

 

 

14. Verstöße

 


Handelt ein Mitglied gegen die Bestimmungen der Zuchtordnung, wird dies mit einer Abmahnung geahndet. Bei weiteren Verstößen erfolgt die Kündigung fristlos und ohne Angabe von Gründen.

 

15. Schlussbestimmung

 

 

Jedes Mitglied im VNBZSA.e.V. erkennt diese Zuchtordnung mit dem Eintritt in den Verein an und handelt nach dessen Verordnung. Jedem Mitglied wird auf Anforderung diese Zuchtordnung übergeben.

Kontakt

 

VNBZSA e.V.

 vnbzsaev@gmail.com